Formen der Beratung
Lebensberatung
= bedeutet die psychosoziale Unterstützung in Lebenskrisen, Familienfragen und Problemen in der Arbeitswelt.
Ich unterstütze und berate Sie in diesem Bereich gerne
- bei Entscheidungsfindungen in jeder Lebenslage
- in einer belastenden / einschränkenden Lebenssituaion
- in Krisensituationen
- bei der Lösungsfindung von Problemen
- bei erwünschten/ unerwünschten Veränderungen
- bei Stressbewältigung ( Burnout – Prävention )
- um die eigene Wahrnehmung zu erweitern und Ihr Leben zufriedenstellender zu gestalten
- in neuen Lebensphasen ( Todesfälle, Trennung/ Scheidung, Berufswechsel…..)
SETTING: Einzelberatung, Paar- Familienberatungen,
Beratendes Gespräch mit Kindern/Jugendlichen, Telefon/ Mailberatung
Erziehungsberatung
= bedeutet die psychosoziale Unterstützung in Erziehungsfragen.
Ich unterstütze Sie in diesem Bereich gerne
- bei Erziehungsfragen und Schwierigkeiten in der Erziehung ( Kinder und Jugendl. 0-18 J.)
- bei der Bewältigung des erzieherischen Alltags ( Herausforderungen, Konflikte, Krisen )
- bei Erziehungsfragen nach Scheidungen/ Trennungen ( Herausforderungen in der Veränderungsphase, Schwierigkeiten bei Kontaktaufnahme mit zweiten Elternteil)
- bei gemeinsamen Gesprächen zwischen Ihnen und Ihrem Kind
- bei Einzelgesprächen nach dem Ansatz der Pädagogik mit Kindern und Jugendlichen
SETTING: Einzelberatungen, Paar- und Familienberatungen,
Beratende Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, Telefon/Mailberatung
Ehe – und Familienberatung
Ich unterstütze und berate Sie in diesem Bereich gerne
- bei familiären Konflikten
- bei der dazugehörigen Lösungsfindung ( Gespräche mit Familienmitgliedern möglich!)
- bei Konflikten in Beziehungen / Partnerschaften / Ehen
- bei Gesprächen mit Familienmitgliedern
- bei Entscheidungsfindungen
SETTING: Einzelberatung, Paar- und Familienberatung,
Beratende Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, Teleofn/Mailberatung
Beratung nach §95
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Seit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen” (§ 95 Abs. 1a AußStrG).
Damit soll in Pflegschaftsverfahren ein stärkerer Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet und die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten deutlicher in den Vordergrund gerückt werden.
Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.
Seminare / Workshops / Vorträge
Über die verschiedenen Tätigkeitsfelder meinerseits halte ich bei Ihnen auch gerne Seminare / Vorträge / Workshops ab.
Sie können zu folgenden Themen wählen:
- Persönlichkeitsentwicklung
- Erziehung
- Soziales Lernen
- Gruppendynamik
- Teambuilding
- Kommunikationstraining
- Konfliktmanagement
Mir ist es wichtig, sich in gemütlicher Atmosphäre austauschen zu können, dass jede/jeder TeilnehmerIn seine Erfahrungen und Wünsche einbringen kann und wir gemeinsam die Thematik erarbeiten.
Ich möchte alle Teilnehmer unterstützen und gemeinsam neue Sichtweisen erarbeiten, sodass Sie mit einem gefüllten Rucksack an neuen Ideen nachhause gehen können.
Es können Thematiken auch kombiniert oder aus einem Themenbereich gezielte Punkte erarbeitet werden. Nach den Vorträgen gibt es auch noch Zeit für persönliche Anliegen und Fragen.
Ich freue mich auf ein Kennenlernen und gemeinsam zu Ihren passenden Schlüsseln, Lösungen und Entscheidungen zu kommen!